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Erklärung zur Barrierefreiheit

Informationen über die Zugänglichkeit dieser Webseiten gemäß § 12a Behindertengleichstellungsgesetz sowie über diesbezügliche Kontaktmöglichkeiten

Der Deutsche Wetterdienst ist eine teilrechtsfähige Anstalt des öffentlichen Rechts im Geschäftsbereich des Bundesministeriums für Verkehr und digitale Infrastruktur und ist bemüht, die Internetseiten, sowie seine Intranetseiten barrierefrei zugänglich zu machen. Rechtsgrundlage sind das Behindertengleichstellungsgesetz (BGG), die Barrierefreie Informationstechnik-Verordnung (BITV 2.0) und die harmonisierte europäische Norm EN 301 549 in ihrer jeweils gültigen Fassung.

Die Web-Seiten der Domain www.flugwetter.de für den pc_met Internet Service enthalten flugmeteorologische Informationen und sind nicht bzw. nur teilweise barrierefrei zugänglich; das gilt auch für die jeweils nachgeordneten internetbasierten Anwendungen;

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sowie die zu den flugmeteorologischen Produkten, Visualisierungen und Briefingportalen zugehörigen Dokumentationen und Hilfedateien, ergänzende Präsentationen und Schulungsunterlagen, die öffentlich unter www.dwd.de/luftfahrt zugänglich sind.

Die Gründe für diesen Umstand sind:

·         Die Flugwetterbetriebsdienste nach §27e (2) LuftVG erfordern die Ausgabe standardisierter Flugwetterberatungsunterlagen in alphanumerischer und grafischer Form gemäß internationaler Normen (ICAO Annex 3) und gesetzlicher Vorgaben (EU DVO 2017/373. Ein Großteil der vorgeschriebenen Produkte und Darstellungen sind per se nicht barrierefrei.

·         Viele genormte Produkte sind codiert (z.B. METAR, TAF), stammen aus Quellen Dritter (z.B. Satellitenbilder, WAFC-Karten) und/oder kombinieren mehrere Visualisierungen gleichzeitig (z.B. Farbflächen, Isolinien, Symbole und Texte), um mehrere erforderliche meteorologische Informationen simultan zusammen in einem Geokontext darzustellen. Eine barrierefreie Darstellung der in den Produkten enthaltenen meteorologischen Informationen würde die Produkte in ihrer teils vom Gesetzgeber vorgegebenen Form derart verändern, dass Vorgaben und Zweck nicht erfüllt werden.

·         Die adressierten Nutzer dieser Produkte in den jeweils geschlossenen Benutzergruppen der Briefingportale sind erlaubnispflichtiges Luftfahrtpersonal (nach LuftPersV) und  Flugsicherungsdienste, welche alle gemäß Verordnung (EU)  Nr. 1178/2011 und ICAO Annex 1 Kapitel 6 keine akuten  oder  chronischen  Funktionsstörungen  oder  Erkrankungen des Auges oder des Hörvermögens, sowie eine ausreichende Farberkennung regelmäßig nachweisen müssen.

Eine Verbesserung der barrierearmen und barrierefreien Zugänglichkeiten der Produkte wird durch die geplante Einführung von Geowebdiensten verfolgt. Ein vollständig barrierefreier Zugang zu dieser Art von flugmeteorologischen Produkten wird auch aus den o.g. Gründen nicht erfolgen.

Stand der Vereinbarkeit mit den Anforderungen

Die flugmeteorologischen Portale wurden keinem Barrierefreiheitstest unterzogen. Die oben aufgeführten Punkte basieren auf einer Selbsteinschätzung.

Diese Erklärung wurde am 14.09.2020 erstellt.

Die Erklärung wurde zuletzt am 27.09.2023 überprüft.

Feedback und Kontaktangaben

Sind Ihnen außerhalb der Briefingportale Mängel beim barrierefreien Zugang zu flugmeteorologischen Inhalten des Deutschen Wetterdienstes aufgefallen?

Oder haben Sie Fragen zum Thema Barrierefreiheit?

Dann können Sie sich gerne bei uns melden:

Kontakt

E-Mail: luftfahrt@dwd.de

Schlichtungsverfahren

Beim Beauftragten der Bundesregierung für die Belange von Menschen mit Behinderungen gibt es eine Schlichtungsstelle gemäß § 16 BGG. Die Schlichtungsstelle hat die Aufgabe, Konflikte zwischen Menschen mit Behinderungen und öffentlichen Stellen des Bundes zu lösen. Sie können die Schlichtungsstelle einschalten, wenn Sie mit den Antworten aus der oben genannten Kontaktmöglichkeit nicht zufrieden sind. Dabei geht es nicht darum, Gewinner oder Verlierer zu finden. Vielmehr ist es das Ziel, mit Hilfe der Schlichtungsstelle gemeinsam und außergerichtlich eine Lösung für ein Problem zu finden.

Das Schlichtungsverfahren ist kostenlos. Sie brauchen auch keinen Rechtsbeistand. Auf der Internetseite der Schlichtungsstelle finden Sie alle Informationen zum Schlichtungsverfahren. Dort können Sie nachlesen, wie ein Schlichtungsverfahren abläuft und wie Sie den Antrag auf Schlichtung stellen.

Sie erreichen die Schlichtungsstelle unter folgender Adresse:

Schlichtungsstelle nach dem Behindertengleichstellungsgesetz bei dem Beauftragten der Bundesregierung für die Belange von Menschen mit Behinderungen

Mauerstraße 53

10117 Berlin

Telefon: +49 (0)30 18 527-2805

Fax: +49 (0)30 18 527-2901

E-Mail: info@schlichtungsstelle-bgg.de

Internet: www.schlichtungsstelle-bgg.de


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